Geschäftsbedingungen (AGB`s) von
Arzumanidis Immobilien & Versicherungen,
Eleftherias 21, GR-14235 Athen


Die Firma Arzumanidis Immobilien & Versicherungen, Eleftherias 21, GR-14235 Athen,
übt Nachweis- und Vermittlungstätigkeit als Grundstücks-, Geschäfts- und
Hypothekenmakler in Griechenland, Zypern und Deutschland aus.

Zwischenverfuegungen und Irrtum bleiben vorbehalten.

Die Angebote sind nur für den Adressaten bestimmt und vertraulich zu
behandeln, sonst haftet dieser für die Provision. In gleicher Weise haftet
ein vollmachtloser Vertreter. Die angebotene Geschäftsgelegenheit
gilt als unbekannt, sofern innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch mit
entsprechendem Nachweis schriftlich erfolgt.

Wird die Geschäftsgelegenheit dem Interessenten anderweitig angeboten,
ist gegenüber dem Anbietenden Vorkenntnis geltend zu machen und
etwaige Maklerdienste Dritter abzulehnen.

Ein Vertragsabschluss über das Objekt ist unverzüglich mitzuteilen. Die Provision
von 4% zzgl. der griechischen MwSt. in Griechenland, sofern nicht anders
schriftlich vereinbart, vom Käufer, Erwerber, Mieter, Pächter für den Nachweis
der Geschäftsgelegenheit bzw. für sonstige Maklertätigkeit zu zahlen und ist
verdient und fällig bei Vertragsabschluss.
Die Provision ist auch verdient bei
Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit dem
Angebot steht, von dem damit Gebrauch gemacht wird.

Beratungs-Honorare werden gesondert vereinbart.

Die Objektbeschreibung im Internet der Firma Arzumanidis Immobilien sowie
im Exposé beruht auf Angaben vom Verkäufer/Eigentümer bzw. sonstigen
Auskunftsbefugten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung
übernommen wird.

Die Besichtigung eines angebotenen Objektes oder die Aufnahme
von Verhandlungen mit dem Maklerbüro Arzumanidis oder dessen
Vertragspartner in Griechenland & Zypern sind gleichbedeutend mit
der Anerkennung dieser Bedingungen
.

Bei der Besichtigung koennen Sie sich von der Nutzungsmöglichkeit, dem
Zustand der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objekts und dessen
Einrichtung überzeugen.
Mündliche Vereinbarungen haben keine Geltung,
nur Vereinbarungen welche per FAX (FAX-Nr. +30 (210) 2724447) oder
per Post bei uns eingegangen sind, vom Auftraggeber unterzeichnet worden,
sind Gültig.

Ausnahme: nur wenn der Makler vor Ort (in Griechenland oder auf Zypern)
sei, kann der Verkäufer/Eigentümer den Vermittlungsauftrag schriftlich per
Einschreiben oder per E-Mail für einen Zeitraum von 12 Monaten verlängern.

Wenn unsere Faxantwort/Kundenprofil nicht ausgefüllt und Unterschrieben
bei uns eingegangen sei, sind wir zu keinen weiteren Auskünften über das
angebotene Objekt verpflichtet. Nur wenn die Faxantwort/Kundenprofil
bei uns ordnungsgemaess eingehen wuerde, sodann senden wir dem
Interessenten weitere Informationen zu.

Sobald wir vom Verkäufer eine Verkaufsvollmacht sowie diverse Unterlagen
über das Verkaufsobjekt erhalten würden, sodann nehmen wir die Immobilie
in unserer Vermittlung auf. Jeder Verkäufer/Auftraggeber (wenn nichts
anderes schriftlich vereinbart worden ist) verpflichtet sich im Erfolgsfalle
(wenn wir den Käufer finden), uns eine Vermittlungsprovision in Höhe
von 4% zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Griechenland von der realen
Kaufsumme, zu zahlen.

Die Kaufsumme welche im Kaufvertrag vom örtlichen Notar/Finanzamt
festgelegt wird, ist nicht die Grundlage unserer Provision, sondern nur die
Kaufsumme welche der Bauunternehmer (z.B. bei Neubau) oder Verkaeufer
zu den Marktüblichen Verkaufspreisen (welche in der jeweiligen Region durch
Werbung wie Zeitung oder Internet bekannt sind) anbietet bzw. verkauft.

50% der Provision sind bei Abschluss des verbindlichen Vorvertrages
mit dem Grundstücksverkäufer an die Firma Arzumanidis Immobilien zu
entrichten, der Rest ist bei Abschluss des Kaufvertrages zu zahlen.

Es ist bekannt und der Käufer/Verkäufer stimmt zu, dass die Firma
Arzumanidis Immobilien & Versicherungen im Kaufvertrag beim Notar als
Vermittler aufgenommen wird.

Der Nachweis der Immobilie im Internet sowie die Angabe der Parteien
(Käufer und Verkäufer) an den zukünftigen Käufer/Verkäufer, genügt
um die vollständige Provision der Firma Arzumanidis zu begründen.

Wird ein Neubau in Griechenland oder auf Zypern vermittelt, so ist vom
Käufer/Bauherren eine Provision in Höhe von 4% zzgl. MwSt. immer vom
realen Wert der Immobilie, bei Notartermin und gegen Quittung in EUR
zu zahlen.

Private Wertgutachten werden nur nach vorheriger Auftragsbestätigung
durch den Auftraggeber und nach vorheriger Terminabsprache mit uns
ausgeführt. Private Auftraggeber zahlen uns als Honorar 0,5% zzgl.
MwSt. vom realen Verkehrswert der Immobilie.

Für Gewerbeimmobilie ist unser Honorar 1,0% zzgl. MwSt. vom realen
Verkehrswert zu zahlen. Die Flug- und Tagespauschalkosten sind gesondert
zu zahlen.

Werbung in einer unserer Seiten:

Ihre Immobilie können wir gegen einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von
EUR 50,00
+ MwSt. in einer unserer Seiten aufnehmen. Wenn wir Ihre
Immobilie verkaufen bzw. vermitteln sollten, so erstatten wir Ihnen bei
Notartermin die Werbekosten zurück.

Wählen Sie eine besondere Form der Werbung: wir können Ihnen die
Möglichkeit bieten, für Ihre Immobilie in den USA/Kanada und anderen
ausgewählten
Ländern Europas zu werben und dies täglich. Dies
würde die Chance auf eine Vermittlung um ein vielfaches erhöhen.
Hierfür müßten wir jedoch eine monatliche Servicepauschale in Höhe
von EUR 100,00 plus MwSt. (es sind 20 Arbeitstage pro Monat)
erheben. Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat. Ihre Anfrage an
uns: hier...

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Erfüllungsort und Gerichtsstand: Geschäftssitz der Firma Arzumanidis Immobilien & Versicherungen,
Amtsgericht Athen, soweit gesetzlich zulässig.

 

© Arzumanidis Real Estate, Finance & Insurance, Eleftherias 21, GR-14235 Athens,,1996-2010